Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke

Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.


Seit der Gründung der Bavaria-Apotheke im Jahre 1857 hat sich der hohe Anspruch wenig verändert:
Das Beste geben!

Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in der der Apotheke, wenn Sie:

  • Fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (Polymedikation)
  • Gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)
  • Nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppresiva)
  • Einen ärztliche diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen

Medikamente zum Inhalieren erhalten

Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung. 


Was passiert in der Apotheke?

Das Apothekenteam erfasst in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ggfs. ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.

Warum das Ganze?

Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung. 


Über das ATHINA Projekt

Medikationsanalyse
Eine Leistung der Apotheke für Ihre Sicherheit

ATHINA (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken) unterstützt Apotheker bei der Umsetzung dieser Dienstleistung. Das Projekt ATHINA wurde ursprünglich in Nordrhein entwickelt und ist mittlerweile in fünf Bundesländern etabliert. Apotheker, die an ATHINA teilnehmen, werden speziell zu AMTS und Methoden der Medikationsanalyse geschult.

Die Durchführung einer Medikations-Analyse ist zeitlich sehr aufwendig und kann daher vom Apotheker nur gegen eine angemessene Honorierung erbracht werden.

Kosten: 69,00 Euro