Unsere Testzeiten:
Montag:
09:30 – 10:00 Uhr | 14:30 – 15:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 09:30 Uhr | 14:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 – 09:30 Uhr | 14:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 – 09:30 Uhr | 14:30 – 15:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 09:30 Uhr | 14:30 – 15:00 Uhr
Samstag:
08:00 – 09:00 Uhr
Wichtige Informationen:
Kostenlose Antigen-Schnelltests:
Folgende Personen können sich mit entsprechendem Nachweis kostenlos testen lassen:
- Besucher, Behandelte oder Bewohner bestimmter Einrichtungen
Besucher, Behandelter oder Bewohner u. a. in folgenden Einrichtungen : Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Dienste der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, ambulante Hospizdienste, Palliativversorgung, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur Gemeinschaftsunterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern. (§ 4a Absatz 1 Nr. 1 TestV)
- Leistungsberechtigte im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 des 9. Buches SGB
pflegende Angehörige, Person mit Behinderung mit einem persönlichen Budget (§ 29 SGB IX) oder deren Assistenzkraft ist. (§ 4a Absatz 1 Nr. 2 TestV)
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des 11. Buches SGB
nicht erwerbsmäßig und wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, eine pflegebedürftige Person pflegt. (§ 4a Absatz 1 Nr. 3 TestV)
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Kostenpflichtige Antigen-Schnelltests:
Folgende Personen können sich mit einer Eigenbeteiligung von 10 Euro testen lassen:
- Personen, ohne entsprechenden Nachweis
Stand 19.01.2023